§ 4 Rollstühle und Reha-Buggies
In Kraft seit 25. September 2010
Up-to-date
Rollstühle und Reha-Buggies werden bis zu 1.500 Euro gefördert, soweit die Kosten nicht von der Sozialversicherung zu tragen sind und innerhalb der letzten drei Jahre keine Förderung für denselben Zweck gewährt wurde.
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