§ 9 Prüfbereich der sicherheitstechnischen Prüfung
In Kraft seit 01. September 2026
Up-to-date
HebeAnlVO
Gliederung
2. Abschnitt Sicherheitstechnische Prüfung von nicht CE-gekennzeichneten Hebeanlagen
§ 9 Prüfbereich der sicherheitstechnischen Prüfung
Die sicherheitstechnische Prüfung ist nach der ÖNORM B 2454-1, Sicherheitsprüfung an bestehenden Personen- und Lastenaufzügen und Sicherheitsregeln für die Änderung bestehender Personen- und Lastenaufzüge — Teil 1: Nationale Filterung zur ÖNORM EN 81-80:2019, Ausgabe 15. März 2025, durchzuführen.
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