§ 13 § 13
In Kraft bis 30. Juni 2016
Up-to-date
Diese Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung tritt am 1. Jänner 1970 in Kraft.
§ 13 GeOA · GeOA · Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung
§ 13 Zuleitung der Geschäftsstücke, Form der Fertigung von Erledigungen
…§ 13 (1) Festlegungen im Hinblick auf die Zuleitung von Geschäftsstücken an die Abteilungen trifft die Landesamtsdirektorin bzw der Landesamtsdirektor mit Erlass. Dabei kann vorgesehen werden, dass…
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