§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
In Kraft seit 29. November 2017
Up-to-date
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen des Landes zu Gefahrenkategorien 2011 (GefKat-V 2011), LGBl. Nr. 9/2012, außer Kraft.
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