§ 1 Zuordnung zu Gefahrenkategorien
In Kraft seit 29. November 2017
Up-to-date
Die unter den Geltungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, LGBl. Nr. 37/2001, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2017, fallenden Dienststellen (Dienststellenteile) des Landes werden je nach den in diesen auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Bediensteten (Gefährdungspotential) nach Maßgabe folgender Bestimmungen den Gefahrenkategorien I bis III zugeordnet.
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