(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2) Das Inhaltverzeichnis, die §§ 1, 3 Abs 2 und 3, 7, 8, die Überschrift des 2. Unterabschnitts, die §§ 30a, 31a, 32a, 37a sowie die Änderungen in den Anlagen 1, 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2021 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt wird auch der durch diese Verordnung bewirkte Entfall des § 12 wirksam.
(3) Die mit der Verordnung LGBl Nr 58/2021 bewirkte Änderung in der Anlage 1 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
(4) Die Anlage 1, 2. Teil und die Anlage 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 31/2023 treten mit 1. Juli 2023 in Kraft.
(5) Die Anlagen 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 23/2024 treten mit 1. März 2024 in Kraft.
(6) Das Inhaltsverzeichnis, die §§ 3 Abs 3, 26a und 31a sowie die Änderungen in Anlage 1, 2. Teil und Anlage 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 41/2024 treten mit 1. April 2024 in Kraft.
(7) Die Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 72/2024 tritt mit 1. September 2024 in Kraft.
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