§ 30a Modellfunktion Lehrerinnen und Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflege
In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date
Die Modellfunktion Lehrerinnen und Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst die Lehr- und Unterrichtstätigkeit zur Ausbildung von Pflegepersonal, einschließlich der entsprechenden Vor- und Nachbereitungen sowie den laufenden Kontakt zu Schülerinnen und Schülern und deren Ausbildungsstellen. Diese Aufgaben werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen selbständig durchgeführt.
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