§ 30a Modellfunktion Lehrerinnen und Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflege — EinModV
Die Modellfunktion Lehrerinnen und Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst die Lehr- und Unterrichtstätigkeit zur Ausbildung von Pflegepersonal, einschließlich der entsprechenden Vor- und Nachbereitungen sowie den laufenden Kontakt zu Schülerinnen und Schülern und deren Ausbildungsstellen. Diese Aufgaben werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen selbständig durchgeführt.
§ 38 EinModV · EinModV · Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung
§ 38 Inkrafttreten
…Das Inhaltverzeichnis, die §§ 1, 3 Abs 2 und 3, 7, 8, die Überschrift des 2. Unterabschnitts, die §§ 30a, 31a, 32a, 37a sowie die Änderungen in den Anlagen 1, 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2021 treten mit…
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