§ 1
In Kraft seit 15. Juli 2026
Up-to-date
Jeder Aussteller oder jede Ausstellerin eines Energieausweises gemäß § 118f Abs. 1 der Bauordnung für Wien oder eines Renovierungspasses gemäß § 118i der Bauordnung für Wien hat die in der Anlage angeführten Indikatoren in der Energieausweisdatenbank (EADB) zu registrieren.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden