(1) Als Plangrundlage darf ausschließlich die vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen geführte digitale Katastralmappe (DKM) verwendet werden. Der Datenbestand zum Zeitpunkt der Auflage des Bebauungsplans soll höchstens fünf Jahre alt sein. Quelle und Stand der DKM-Daten sind auf der Plangrundlage anzugeben.
(2) Die Plangrundlage hat mindestens die Größe des Formates A4 (ÖNORM EN ISO 216 Schreibpapier und bestimmte Gruppen von Drucksachen – Endformate – A- und B-Reihen und Kennzeichnung der Maschinenlaufrichtung, Ausgabe 01.01.2008) aufzuweisen; größere Pläne müssen auf A4-Format faltbar sein. Die an das Planungsgebiet angrenzenden Bereiche sollen bis zum jeweiligen Mappenblattrand enthalten sein. Der Stand der Plangrundlage (Jahr, Monat) ist anzugeben.
(3) Die Plangrundlage hat zumindest vier Koordinaten im Landes-Koordinatensystem zu enthalten. Vorzugsweise sind dafür die Eckpunkte der Plangrundlage zu verwenden.
(4) Die Plangrundlage hat für Gebiete mit stärkeren Geländeneigungen Höhenschichtenlinien mit einer dem Planungsmaßstab entsprechenden Äquidistanz zu enthalten.
DarstVO 2018 · Darstellungsverordnung für Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
§ 12 Änderungen von Bebauungsplänen
…1) Änderungen von Bebauungsplänen sind in Form eines gesonderten Plandokumentes (Änderungsplan) auszufertigen. Die Bestimmungen der §§ 7 bis 11 gelten dafür sinngemäß. (2) Soweit für Teilflächen eines Bebauungsplans eine Änderung erfolgt, ist der Bereich jeder Änderung im Änderungsplan deutlich abzugrenzen. Jeder abgegrenzte…
§ 9 Äußere Form der planlichen Darstellung
…mit dem Stadt- bzw Gemeindesiegel; 6. die Unterschrift, die Stampiglie und die fortlaufende Geschäftszahl des dafür befugten Planverfassers, wenn der Bebauungsplan nicht amtlich erstellt wird; 7. das Datum des Inkrafttretens des Bebauungsplans bzw der Änderung. (2) Die Angaben nach Abs 1 sind auf der planlichen Darstellung so anzubringen, dass sie…
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