Anhänge
Anlage 3PDFDarstVO 2018 · Darstellungsverordnung für Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
§ 13 § 13
…1) Diese Verordnung tritt mit 21. Februar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Darstellung von Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen, LGBl Nr 10/2011, zuletzt geändert durch die Verordnung…
§ 4 Nachträgliche Eintragungen
…2) Mit Kundmachung des Flächenwidmungsplanes sind im Beiblatt das Datum der Rechtswirksamkeit und das Datum des Fristendes unter Beifügung der Unterschrift/Paraphe des Befugten einzutragen. (3) (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 73/2023). (4) (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 76/2022). (5) Das Außerkrafttreten einer Standortverordnung ist durch Streichung…
§ 2 Darstellungsgrundsätze
…1) Die Eintragung der Planzeichen einschließlich der Begrenzungslinien der Flächenwidmungen hat unter Verwendung der in der Anlage 3 festgelegten Planzeichen mit den angegebenen Farben (siehe Anlage 5 „Farbmuster für Planzeichen“) zu erfolgen; farbige Darstellungen sind vollflächig auszuführen, soweit nichts Anderes…
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