§ 7 Geltung der Nadelstichverordnung
In Kraft seit 01. Mai 2021
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Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente (Nadelstichverordnung – NastV) gilt mit Ausnahme von § 7 Abs 2 und 3 als Verordnung zu § 29 Abs 1 BSG.
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