Die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch optische Strahlung, samt deren Anhang (Verordnung optische Strahlung – VOPST) gilt mit Ausnahme der §§ 11 und 13 als Verordnung zu § 44 Z 7 BSG.
Rückverweise
BSVO · Salzburger Bedienstetenschutzverordnung 2021
§ 12 Geltung der Bildschirmarbeitsverordnung
…Schutz der Arbeitnehmer/innen bei Bildschirmarbeit (Bildschirmarbeitsverordnung – BS-V) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 44 BSG: 1. Abweichend von § 1 Abs 4 BS-V liegt ein nicht unwesentlicher Teil der normalen Arbeit vor, wenn Bedienstete regelmäßig mehr als drei Stunden ihrer Tagesarbeitszeit mit Bildschirmarbeit beschäftigt sind. 2. Anstelle…
§ 14 Geltung der Verordnung Lärm und Vibrationen
…Die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen, samt deren Anhängen (Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV) gilt mit Ausnahme der §§ 15 und 17…