§ 13 Geltung der Fachkenntnisnachweis-Verordnung
In Kraft seit 01. Mai 2021
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Die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse samt deren Anhängen (Fachkenntnisnachweis-Verordnung – FK-V) gilt als Verordnung zu § 44 Z 1 BSG mit der Maßgabe, dass Zeugnisse über den Nachweis der Fachkenntnisse, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung gemäß der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten, LGBl Nr 68/2004, ausgestellt wurden, als Nachweis der Fachkenntnisse im Sinn der FK-V gelten.
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