Beim Fischfang anfallende Fischereiabfälle und kranke Fische dürfen nicht in das Gewässer gegeben oder am Ufer zurückgelassen werden.
*) Fassung LGBl.Nr. 85/2020
BoFiVO · Bodenseefischereiverordnung
§ 24
…§ 24*) Fischereiabfälle Beim Fischfang anfallende Fischereiabfälle und kranke Fische dürfen nicht in das Gewässer gegeben oder am Ufer zurückgelassen werden. *) Fassung LGBl.Nr. 85/2020…
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