Zum Laichfischfang auf Gangfische dürfen nur Bodennetze (Rotaugennetze) gemäß § 7 Abs. 1 lit. b verwendet werden. Abweichungen hinsichtlich der Netzzahl und der Maschenweite können durch die Behörde angeordnet werden, wenn die ordnungsgemäße Ausübung des Laichfischfanges dies erfordert.
*) Fassung LGBl.Nr. 29/1983, 78/1997, 78/2003, 74/2023
BoFiVO · Bodenseefischereiverordnung
§ 14
…§ 14*) Laichfischfang auf Gangfische Zum Laichfischfang auf Gangfische dürfen nur Bodennetze (Rotaugennetze) gemäß § 7 Abs. 1 lit. b verwendet werden. Abweichungen hinsichtlich der Netzzahl und…
§ 16b § 16b*)Fischerausweis
…ausstellende Stelle. (3) Auf der Rückseite hat der Fischerausweis zu enthalten: a) die auf der Vorderseite angegebene Identifikationsnummer, b) den Wortlaut „Fischerausweis gemäß § 14 des Fischereigesetzes bzw. § 11a des Bodenseefischereigesetzes“, c) allenfalls den Hinweis, dass der Fischerausweis für eine Person mit Behinderung ausgestellt wurde, und d) einen…
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