LandesrechtBurgenlandVerordnungenBurgenländische Pflege- und Betreuungsstützpunktverordnung 2024§ 10

§ 10Garderobe für die Seniorentagesbetreuung

In Kraft seit 14. Dezember 2024
Up-to-date

Für Tagesgäste der Seniorentagesbetreuung ist eine Garderobe für zwölf Tagesgäste einzurichten. Es sind versperrbare Spinde in ausreichender Anzahl und nach Möglichkeit Sitzflächen vorzusehen.

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