(1) Der praktische Teil der Ausbildung ist in drei Module eingeteilt, hat eine Dauer von insgesamt zumindest vier Stunden zu umfassen und ist mit einer Prüfung abzuschließen.
(2) Modul I beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf den verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden, Pflegehandlungen und Anlegen eines geeigneten Equipments. Die Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, obliegt der Entscheidung der Prüferin oder des Prüfers. Die Halterinnen und Halter haben bei der Prüfung jedenfalls zu zeigen, wie
1. der Hund angeleint wird,
2. der Maulkorb angelegt wird und vom Hund geduldet wird und
3. die Maul-, Ohr- und Pfotenkontrolle durchgeführt wird.
(3) Modul II beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf die Feststellung des Gehorsams des Hundes. Die Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, obliegt der Entscheidung der Prüferin oder des Prüfers. Die Auswahl der Gehorsamsaufgaben obliegt der Prüferin oder dem Prüfer. Jedenfalls zu überprüfen sind Leinenführigkeit, das Absitzen oder Abliegen des Hundes auf Kommando und eine Verweilübung in der gewählten Ruheposition.
(4) Modul III beinhaltet Aufgaben zur Bewältigung von Alltagssituationen unter besonderer Berücksichtigung des Verhaltens der Hundehalterin oder des Hundehalters entsprechend dem Ausbildungsstand und dem Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit, der gesetzlichen Vorschriften sowie tierschutzrelevanter Aspekte. Die Aufgaben sind an öffentlichen Orten durchzuführen und sollen einen Spaziergang simulieren. Inhalt der Überprüfung sind vier verpflichtende und neun fakultative Begegnungssituationen, wovon mindestens eine aber maximal zwei Begegnungen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten absolviert werden müssen.
1. Verpflichtende Begegnungssituationen:
a) Leinenführigkeit im Straßenverkehr (Autos und Radfahrerinnen/Radfahrer)
b) Begegnungen mit anderen Hunden
c) Begegnungen mit einer Personengruppe
d) Begegnungen mit Joggerinnen/Joggern oder Inlineskaterinnen/Inlineskatern
2. Fakultative Begegnungssituationen:
a) Begegnungen mit Kindern
b) Begegnungen mit Kinderwagen
c) Begegnungen mit Menschen mit Gehhilfen (zB Krücken, Stöcke, Rollatoren)
d) Begegnungen mit anderen Tieren (zB Pferden, Rindern)
e) Begegnungen mit anderen Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (zB Aufzug, Baustelle)
f) Durchqueren eines Parks mit Kinder- oder Ballspielplatz
g) Verhalten in einer Hundezone
h) Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln
i) Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen
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