§ 3 Organisationshandbuch
In Kraft seit 15. Juli 2024
Up-to-date
Für jede Bezirkshauptmannschaft ist ein Organisationshandbuch zu erstellen. Im Organisationshandbuch werden die Aufbauorganisation der Bezirkshauptmannschaft abgebildet sowie die Aufgaben und Befugnisse aller in der Bezirkshauptmannschaft tätigen Bediensteten ausgewiesen. Dazu gehören insbesondere:
1. Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft
2. Referatsgliederung der Bezirkshauptmannschaft
3. Geschäftseinteilung der Bezirkshauptmannschaft
4. Referatsleitung
5. Weisungsbefugnisse
6. Zeichnungsbefugnisse
7. sonstige organisatorische Regelungen
8. Befugnisse und Verantwortungsbereiche der Referatsleitung und
9. Erteilung und Entziehung von Berechtigungen gemäß § 5 Abs. 3.
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