§ 9 Allgemeine Anforderungen
In Kraft seit 01. Juli 2008
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Bauwerke müssen in allen ihren Teilen so geplant und ausgeführt sein, dass sie unter Berücksichtigung ihres Verwendungszwecks den Anforderungen an Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz entsprechen.
Bgld. BauVO 2008 · Burgenländische Bauverordnung 2008
§ 9 Allgemeine Anforderungen
…3. Abschnitt Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz § 9 Allgemeine Anforderungen Bauwerke müssen in allen ihren Teilen so geplant und ausgeführt sein, dass sie unter Berücksichtigung ihres Verwendungszwecks den Anforderungen an Hygiene, Gesundheit und…
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