§ 3 Allgemeine Anforderungen
In Kraft seit 01. Juli 2008
Up-to-date
Bauwerke müssen so geplant und ausgeführt sein, dass der Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen durch Brand vorgebeugt sowie die Brandausbreitung wirksam eingeschränkt wird.
Rückverweise
Bgld. BauVO 2008 · Burgenländische Bauverordnung 2008
§ 30 Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken
…1 bis 12 gewidmeten Räumlichkeiten einzuhalten sind: 1. Bauten für öffentliche Zwecke (zB Behörden und Ämter), 2. Bauten für Bildungszwecke (zB Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Volksbildungseinrichtungen), 3. Veranstaltungsstätten, 4. Hotels und Gaststätten, 5. Handelsbetriebe mit Konsumgütern des täglichen Bedarfs, 6. Banken, 7. Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, 8. Thermalbäder, Kuranstalten, Hallenbäder, 9. Arztpraxen und…