§ 12 § 12
In Kraft seit 01. Juli 2008
Up-to-date
Bgld. BauVO 2008
Gliederung
Sonstige Abflüsse, insbesondere solche aus landwirtschaftlichen Anlagen, wie zB aus Stallungen, Düngersammelanlagen oder Silos, sind so zu sammeln, dass die Hygiene und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden.
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