§ 4 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
In Kraft seit 07. August 2025
Up-to-date
Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 86/2025 tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.
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