§ 4 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
In Kraft seit 12. Februar 2026
Up-to-date
§ 4 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen — BauDelV
(1) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 86/2025 tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.
(2) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 10/2026 tritt mit 1. März 2026 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden