§ 3 Gegenstände des Ausbildungslehrganges — AusbVOHandwD-Gem
Für den Ausbildungslehrgang sind nachstehend angeführte Gegenstände (zu absolvierende Module) vorzusehen:
1. Grundzüge der Bundes- und Landesverfassung, Behördenorganisation und Burgenländische Gemeindeordnung
2. Grundzüge des Dienst-, Besoldungs- und Personalvertretungsrechts der Gemeindebediensteten
3. Unfallverhütung, Bedienstetenschutz und Arbeitssicherheit
4. Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
5. Umweltschutz
6. Verkehrstechnik, Baustellenabsicherung
7. Fahrzeug- und Gerätetechnik, Ladegutsicherung
§ 7 AusbVOHandwD-Gem · AusbVOHandwD-Gem · Ausbildungsverordnung Handwerklicher Dienst Gemeinden
§ 7 Mündliche oder schriftliche Teilprüfungen
…1) Die mündlichen oder schriftlichen Teilprüfungen umfassen die gemäß § 3 für die betreffende Verwendung vorgesehenen Gegenstände mit Ausnahme der in § 3 Z 4, 5 und 7 angeführten Gegenstände. Das Teilprüfungsfach I umfasst…
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