§ 18 § 18Inkrafttreten, Außerkrafttreten
In Kraft seit 30. November 2019
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Amtsblatt für das Land Vorarlberg in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung, LGBl.Nr. 26/1964, in der Fassung LGBl.Nr. 73/2000, außer Kraft.
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