§ 0 Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:
1. Der Oö. Landtag hat beschlossen:
„Der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025 wird genehmigt.“
2. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 21 Abs. 2 für den Bund, die Länder Kärnten, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien und die Gemeinden rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.
3. Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter BGBl. I Nr. 16/2026 kundgemacht.
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