LandesrechtArt. 15a VereinbarungenVereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025§ 0

§ 0Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025

In Kraft seit 01. Januar 2024
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