LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenVereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025

Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025

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In Kraft seit 01. Januar 2024
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