Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 tritt für die Vertragspartner dieser Vereinbarung jeweils rückwirkend mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025 – ÖStP 2025 am 26. März 2026 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 21 Abs. 2 für den Bund, die Bundesländer und die Gemeinden rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.
Art. 24 ÖStP 2025 · ÖStP 2025 · Österreichischen Stabilitätspakt 2025
Art. 24 Artikel 24
… Dezember 2023 außer Kraft. Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2025 – ÖStP 2025 am 26. März 2026 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 21 Abs. 2 für den Bund, die Bundesländer und…
Rückverweise