Anl. 1 3. Erste Ausbaustufe — Vereinbarung über die Aufteilung und Verwendung von Mitteln für ein Warn- und Alarmsystem
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Zur raschen Warnung und Alarmierung der Bevölkerung in Katastrophen- und Krisenfällen wird ein vom Bund, von den Ländern und von den Gemeinden gemeinsam zu errichtendes und zu betreibendes Warn- und Alarmsystem eingerichtet.
Die unmittelbare Warnung und Alarmierung der Bevölkerung soll mittels akustischer Warneinrichtungen erfolgen, die zen tral und regional sowie bezirks- oder abschnittsweise auslösbar sind. Die Auslösung der Zivilschutz- und Feuerwehrsignale (letztere ausgenommen Wien) soll durch die Übertragung von elektrischen Impulsen erfolgen, die von den Landeswarnzen tralen über entsprechende Nachrichtenverbindungen, wie zum Beispiel über Gendarmerie- oder Feuerwehrfunk, zu den ein zelnen akustischen Warneinrichtungen gelangen. Um eine bundesweite Auslösung der Zivilschutzsignale durch die Bundes warnzentrale zu gewährleisten, sind in jeder Landeswarnzentrale entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Dieses Warnsystem wird entsprechend den bisherigen Planungen auf der Grundlage der bereits vorhandenen Feuerwehr sirenen ausgebaut und kann nicht nur zur Information der Bevölkerung eingesetzt werden, sondern auch zur Alarmierung der Hilfsdienste.
Der bisherige Ausbaustand der Funkfernsteuerung ist länderweise verschieden und auf Grund der gegebenen topographi schen und technischen Voraussetzungen auch uneinheitlich. Technische Einrichtungen, die betriebsfähig sind und nach dem derzeitigen Stand der Technik in das Gesamtkonzept eingebunden werden können, sind Bestandteile des gemeinsamen Warn- und Alarmsystems.
I. Akustische Warneinrichtungsanlage in einer Ortsgemeinde oder in einem Ortsteil (Endstelle)
1. Akustische Warneinrichtung
2. Sirenensteuerempfänger mit Selektivruf bzw. Fernwirkgerät (Sende- und Empfangseinheit), gegebenenfalls mit Fernüberwachung
3. Programmsteuergerät
4. Durchsageaufzeichnungsgerät (z. B. Tonbandgerät)
5. Starkstromversorgung
6. Notstromanlage (nur für die Steuereinrichtung und Übertragungseinrichtung)
7. Postadapter (zum Betreiben weiterer Sirenen über Postmietleitungen in einem Ortsteil)
8. Zentraleinrichtung zur stillen Alarmierung und Information (ist eine unbedingte Notwendigkeit für die Voralarmie rung der Einsatzkräfte)
9. Antennenanlage mit Blitzschutz
10. Geräteschrank
II. Bezirks- und Abschnittszentralen
1. Alarmgeber
2. Funk-Sende- und -Empfangsanlage
3. Aufzeichnung (Dokumentation) einschließlich Besprechungseinrichtung
4. Sender und Geber für die Auslösequittung
5. Fernwirkeinrichtung
6. Notstromversorgung
7. Antennenanlage mit Blitzschutz
8. Relaisstelleneinbindung für flächendeckende Warneinrichtungsauslösung
9. Zentraleinrichtung für stille Alarmierung und Information
III. Relaisstellen für die Übertragung der Funksignale sowie allenfalls erforderliche Leitungen
IV. Landeswarnzentrale
1. Alarmgeber
2. Funk-Sende-Empfangsanlage
3. Sender- und Gebereinrichtung für die Auslösequittung
4. Schnittstelle zum Einbinden der Bundeswarnzentrale
5. Überwachungs- und Dokumentationseinrichtung für die Zustandskontrolle des Steuersystems einschließlich der Relaisstellen
6. Durchsageeinrichtung für die Vorinformation der Bezirks- und Abschnittszentralen
7. Fernwirkeinrichtung
8. Zentraleinrichtung zur stillen Alarmierung und Information
9. Notstromversorgung
10. Antennenanlage mit Blitzschutz
V. Bundeswarnzentrale
1. Ringleitung
2. Fernwirksystem
3. Alarmgeber – Auslösemöglichkeit bis in die Bezirksebene
4. Alarmempfänger mit Auswerteeinheit der Signale von den Landeswarnzentralen
5. Dokumentation des Betriebszustandes der Ringleitung
6. Notstromversorgung
Diese Liste trägt dem Umstand Rechnung, daß in jedem Bundesland unterschiedliche topographische und technische Voraus setzungen gegeben sind. Sie stellt daher einen Maximalrahmen dar, aus dem nur jene spezifischen Anlagen bzw. Anlagen teile herangezogen werden sollen, die auf Grund der in den jeweiligen Bundesländern gegebenen Voraussetzungen und unter Beachtung des Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit für die Errichtung und Erneuerung des flächendeckenden Warnsystems unbedingt nötig sind.
Gemäß Art. 4 Abs. 1 der gegenständlichen Vereinbarung ist das Warn- und Alarmsystem in einer ersten Ausbaustufe so aus zubauen, daß in jeder Gemeinde mindestens 60 Prozent der Bevölkerung mittels akustischer Warneinrichtungen erreicht werden können.
In der folgenden Übersicht werden nach derzeitigem Wissensstand die hiefür in den einzelnen Ländern notwendigen sowie die bereits vorhandenen und gegebenenfalls an die Fernauslösung angeschlossenen akustischen Warneinrichtungen ausge wiesen:
Burgenland
- für 1.Ausbaustufe | 360 Sirenen | notwendig |
- | 352 Sirenen | vorhanden |
- Funkfernsteuerung | 14 Sirenen | angeschlossen |
Kärnten
- für 1.Ausbaustufe | 613 Sirenen | notwendig |
- | 473 Sirenen | vorhanden |
- Funkfernsteuerung | 433 Sirenen | angeschlossen |
Niederösterreich
- für 1.Ausbaustufe | 2396 Sirenen | notwendig |
- | 2096 Sirenen | vorhanden |
- Funkfernsteuerung | 514 Sirenen | angeschlossen |
Oberösterreich
- für 1.Ausbaustufe | 1111 Sirenen | notwendig |
- | 1263 Sirenen | vorhanden |
- Funkfernsteuerung | 912 Sirenen | angeschlossen |
Salzburg
- für 1.Ausbaustufe | 328 Sirenen | notwendig |
- | 258 Sirenen | vorhanden |
- Funkfernsteuerung | 258 Sirenen | angeschlossen |
Steiermark
- für 1.Ausbaustufe | 1050 Sirenen | notwendig |
- | 850 Sirenen | vorhanden |
- Funkfernsteuerung | 750 Sirenen | angeschlossen |
Tirol
- für 1.Ausbaustufe | 646 Sirenen | notwendig |
- | 670 Sirenen | vorhanden |
- Funkfernsteuerung | 166 Sirenen | angeschlossen |
Vorarlberg
- für 1.Ausbaustufe | 210 Sirenen | notwendig |
- | 130 Sirenen | vorhanden |
- Funkfernsteuerung | 25 Sirenen | angeschlossen |
Wien
- für 1.Ausbaustufe | 420 Sirenen oder 140 Typhone | notwendig |
2 Typhone | vorhanden | |
2 Typhone | angeschlossen |
Warn- und Alarmsignale | |
1. Warnung: | 3 Minuten![]() |
2. Alarm: | 1 Minute![]() |
3. Entwarnung: | 1 Minute![]() |
Feuerwehrsignal für den Brand- und Katastrophen einsatz der Feuerwehren* | |
Feuerwehreinsatz: | ![]() |
Sirenenprobe* | |
15 sec![]() |
* ausgenommen Wien
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