Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden, kundgemacht unter LGBl Nr 88/2014, ist gegenüber dem Land Burgenland gemäß ihrem Art 3 Abs 3 mit 1. Jänner 2015 wirksam geworden.
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