Kundmachung über das Inkrafttreten, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden
Vorwort
§ 1
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden, kundgemacht unter LGBl Nr 88/2014, ist gegenüber dem Land Burgenland gemäß ihrem Art 3 Abs 3 mit 1. Jänner 2015 wirksam geworden.