LandesrechtSalzburgArt. 15a VereinbarungenKundmachung über das Inkrafttreten, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden

Kundmachung über das Inkrafttreten, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

§ 1

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden, kundgemacht unter LGBl Nr 88/2014, ist gegenüber dem Land Burgenland gemäß ihrem Art 3 Abs 3 mit 1. Jänner 2015 wirksam geworden.