Art. 4 — Vereinbarung zwischen den Ländern über gemeinsame Grundsätze der Haushaltsführung
Rückverweise
(1) Die Vereinbarung tritt einen Monat nach Ablauf des Tages, an dem alle Vertragsparteien der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung schriftlich mitgeteilt haben, dass die nach ihren Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind, in Kraft.
(2) Die Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung teilt den Vertragsparteien die Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 sowie den Tag des Inkrafttretens der Vereinbarung mit.
§ 84d ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 84d Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in Gremien
…§ 84d. Der Dachverband hat Vertreterinnen und Vertreter der Kranken- und Pensionsversicherungsträger nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz oder des Dachverbandes nach Maßgabe des Art. 4 der Frühe-Hilfen-Vereinbarung 1. in die nationale Koordinierungsgruppe Frühe Hilfen nach Art. 4 Abs. 1 sowie 2. in die jeweilige regionale Koordinierungsgruppe…
Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung und Festlegung Erstversorgungspauschale, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
Art. 1 Artikel 1
…Bereich der Grundversorgung, insbesondere im Zusammenhang mit der Versorgung von aufgrund des Krieges in der Ukraine Vertriebenen sowie der Übernahme zugelassener Asylwerber aus Bundesbetreuungseinrichtungen gemäß Art. 4 Abs. 1 Z 1 der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B VG, ausgewählte Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung …