Art. 6 — Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
Rückverweise
Artikel 6
Förderungen können zur Durchführung von in der Anlage angeführten Projekten gewährt werden. Die Gewährung von Förderungen zur Durchführung laufender Instandhaltungen ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Kosten der von Antragsstellern vorfinanzierten Projekte stellen dann förderbare Kosten dar, wenn für die Umsetzung dieser Vorhaben eine Förderung gewährt wird.
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