Art. 5 — Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
Rückverweise
Artikel 5
Die Vertragsparteien kommen überein, die zu fördernden Vorhaben und die Aufteilung der Förderungsmittel jährlich einvernehmlich festzulegen.
Keine Ergebnisse gefunden