LandesrechtBurgenlandArt. 15a VereinbarungenVerlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023Art. 3

Art. 3Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a BVG über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021

In Kraft seit 07. Dezember 2022
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