LandesrechtBurgenlandArt. 15a VereinbarungenAbgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten, ÄnderungArt. 1

Art. 1Änderung der Vereinbarung über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten

In Kraft seit 12. Juli 2017
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