(1) Der Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel im Sinne dieser Vereinbarung umfaßt Fächen in den folgenden Nationalparkbereichen:
A), B) Sandeck-Neudegg
C) Illmitz-Hölle
D) Zitzmannsdorfer Wiesen
E) Waasen (Hanság)
F) Apetlon-Lange Lacke
G) Podersdorf-Karmazik
Zur Erläuterung der Lage der Nationalparkbereiche dient die Anlage 1, die einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bildet.
(2) Die im Absatz 1 genannten Flächen sind durch die in der Anlage 2, die einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bildet, genannten Pachtverträge bestimmt.
(3) Die allfällige Einbeziehung weiterer Nationalparkbereiche in den Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel bedarf einer gesonderten Vereinbarung der Vertragsparteien.
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