Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundeskanzleramt und beim Amt der Burgenländischen Landesregierung hinterlegt. An diese Stellen sind auch alle die Vereinbarungen betreffenden Erklärungen und Mitteilungen schriftlich zu richten.
Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel am 22. Oktober 1998 gemäß Ar. 83 Abs. 2 L-VG zugestimmt.
Die Vereinbarung tritt gemäß Art. XI Abs. 1 mit 16. Mai 1999 in Kraft.
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