LandesrechtBurgenlandArt. 15a VereinbarungenUmsetzung der EG-BauproduktenrichtlinieArt. 20

Art. 20Österreichische technische Zulassungsstellen

In Kraft seit 24. Mai 1993
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Österreichische technische Zulassungsstellen sind Stellen der Vertragsparteien jeweils im Rahmen ihres Wirkungsbereiches, wobei keine Verpflichtung zur Einrichtung einer solchen Stelle besteht.

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