(1) Diese Vereinbarung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem
1. die nach den jeweiligen Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen aller Länder darüber vorliegen, sowie
2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
(2) Das Bundeskanzleramt wird den Ländern die Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 sowie den Tag des Inkrafttretens der Vereinbarung mitteilen.
Art. 2 GruVe-VE · GruVe-VE · Grundstücksverkehr-Vereinbarung
Art. 2
…1) Diese Vereinbarung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem 1. die nach den jeweiligen Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind und…
Art. 2
…1) Diese Vereinbarung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem 1. die nach den jeweiligen Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und beim Bundeskanzleramt…
Art. 22 Artikel 22
…1) Der Titel der Vereinbarung, Art. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3, Art. 4 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1, 2 und 4, die Überschrift des Abschnitts…
Art. 5
…1, erworben worden sind. (2) Wird ein Rechtsvorgang, der auf Eigentumsübertragung gerichtet ist, durch Versagung der Genehmigung, durch Untersagung oder durch Ablauf der Frist des Art. 2 Abs. 2 rechtsunwirksam, so kann der Veräußerer die Rückabwicklung dem Erwerber gegenüber verweigern, sofern er weder wußte noch wissen mußte, daß der Rechtsvorgang einer…
Art. 22 GruVe-VE · GruVe-VE · Grundstücksverkehr-Vereinbarung (Bund – Länder)
Art. 22 Inkrafttreten und sonstige Schlussbestimmungen der 3. GruVe-ÄVE
…1) Der Titel der Vereinbarung, Art. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3, Art. 4 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1, 2 und 4, die Überschrift des Abschnitts…
Art. 5 Rückabwicklung
…1, erworben worden sind. (2) Wird ein Rechtsvorgang, der auf Eigentumsübertragung gerichtet ist, durch Versagung der Genehmigung, durch Untersagung oder durch Ablauf der Frist des Art. 2 Abs. 2 rechtsunwirksam, so kann der Veräußerer die Rückabwicklung dem Erwerber gegenüber verweigern, sofern er weder wußte noch wissen mußte, daß der Rechtsvorgang einer…
Art. 22 GruVe-VE · GruVe-VE · Grundstücksverkehr-Vereinbarung, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
Art. 22 Artikel 22
…Inkrafttreten und sonstige Schlussbestimmungen der 3. GruVe-ÄVE (1) Der Titel der Vereinbarung, Art. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3, Art. 4 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1, 2 und 4 , die Überschrift des Abschnitts…
Art. 5 Artikel 5
…1 , erworben worden sind. (2) Wird ein Rechtsvorgang, der auf Eigentumsübertragung gerichtet ist, durch Versagung der Genehmigung, durch Untersagung oder durch Ablauf der Frist des Art. 2 Abs. 2 rechtsunwirksam, so kann der Veräußerer die Rückabwicklung dem Erwerber gegenüber verweigern, sofern er weder wußte noch wissen mußte, daß der Rechtsvorgang einer…
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