NÖ GRWO 1994
Wenn ein Wahlkuvert mehrere Stimmzettel enthält, so sind die darauf angebrachten Worte, Bemerkungen oder Zeichen bzw. sonstigen Kennzeichnungen so zu beurteilen, als ob sie auf einem einzigen Stimmzettel angebracht wären. Sie zählen als ein einziger Stimmzettel und sind von der Wahlbehörde bei der Auszählung untrennbar miteinander zu verbinden.
NÖ Pflichtschulgesetz 2018
§ 43 § 43
…Vertreterinnen auf die einzelnen Gemeinden und innerhalb einer Gemeinde auf die im Gemeinderat vertretenen Parteien sind die Bestimmungen der §§ 52 ff der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 , LGBl. 0350, sinngemäß anzuwenden. (4) Bei Aufteilung der Vertreter und Vertreterinnen auf die einzelnen Gemeinden nach Abs. 3 ist derart vorzugehen, dass zuerst die…
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