(1) Jeder Wähler tritt vor die Wahlbehörde, nennt seinen Namen, gibt seine Wohnadresse an und legt eine Urkunde oder eine sonstige amtliche Bescheinigung vor, aus der seine Identität ersichtlich ist. Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Feststellung der Identität kommen insbesondere in Betracht: Personalausweise, Pässe und Führerscheine, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise.
(2) Besitzt der Wähler eine Urkunde oder Bescheinigung der im Abs. 1 bezeichneten Art nicht, so ist er dennoch zur Abstimmung zuzulassen, wenn er der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt ist. Dieser Umstand ist in der Niederschrift über den Wahlvorgang ausdrücklich zu vermerken, wenn dies von einem Mitglied der Wahlbehörde verlangt wird.
Rückverweise
LWO · NÖ Landtagswahlordnung 1992
Art. 1 § 64 § 64
…Identität kommen insbesondere in Betracht: Personalausweise, Pässe und Führerscheine, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise. (2) Besitzt der Wähler eine Urkunde oder Bescheinigung der im Abs. 1 bezeichneten Art nicht, so ist er dennoch zur Abstimmung zuzulassen, wenn er der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt ist. Dieser Umstand ist in der Niederschrift…
Art. 1 § 67 § 67
…1) Wähler, denen eine Wahlkarte ausgestellt wurde, haben neben der Wahlkarte auch noch eine der im § 64 Abs. 1 zweiter Satz angeführten Urkunden oder amtlichen Bescheinigungen vorzuweisen, aus der sich ihre Identität mit der in der Wahlkarte bezeichneten Person ergibt. Die Namen von Wahlkartenwählern…
Art. 1 § 39 § 39
…eine Buchstaben/Ziffernkombination enthält durch Anführung derselben oder - durch Anschluss einer Kopie des Reisepasses oder der Kopie einer Urkunde bzw. amtlichen Bescheinigung gemäß § 64 Abs. 1 oder - im Fall einer elektronischen Einbringung auch durch eine qualifizierte elektronische Signatur glaubhaft zu machen.Die Gemeinde ist ermächtigt, die Passnummer im Weg einer Passbehörde und…
Art. 1 § 65 § 65
…1) Hat sich der Wähler entsprechend ausgewiesen (§§ 64 und 67 Abs. 1) und ist er im Wählerverzeichnis eingetragen, so hat ihm der Wahlleiter das leere Wahlkuvert und den amtlichen Stimmzettel zu übergeben. Hingegen hat der Wahlleiter dem…