L.V.
Gliederung
I. Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 *) Staatsform, Staatshoheit
Art. 6 Artikel 6 Landessymbole
(1) Das Wappen des Landes ist das Montfortische rote Banner auf silbernem Schilde.
(2) Die Farben von Vorarlberg sind rot-weiß.
(3) Das Landessiegel weist das Landeswappen mit der Umschrift „Land Vorarlberg“ auf.
(4) Durch Gesetz wird eine Landeshymne bestimmt und das Nähere über Wappen und Farben des Landes geregelt.
Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
Art. 11 Artikel 11
…bis Ablauf des 31. März die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 erfüllt sind. (4) In den Fällen gemäß Abs. 2 und 3 gelten abweichend a) von Art. 6 Abs. 1 die entsprechenden Kindertagesheimstatistiken für den erstmaligen Vergleich; b) von Art. 6 Abs. 7 der entsprechende Termin für die erstmalige Übermittlung der Abrechnung; c…
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