§ 5 Verlauf der Staatsgrenze im Bereich des regulierten Glanzbaches (Teile der Grenzabschnitte IX und X) — Verlauf der Staatsgrenze zwischen Österreich und Slowenien in den Grenzabschnitten II, IV bis VII und IX und X (regulierter Glanzbach)
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Der Verlauf der Staatsgrenze wird zwischen den Grenzzeichen Nr. IX/396 und Nr. X/2 durch die Anlage 17 (Grenzbeschreibung), die Anlage 18 (Koordinatenverzeichnis) und die Anlage 19 (Grenzplan im Maßstab 1 : 250) bestimmt.
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