§ 3 § 3 — Verlauf der Staatsgrenze zwischen Österreich und Slowenien in den Grenzabschnitten II, IV bis VII und IX und X (regulierter Glanzbach)
Rückverweise
Der Verlauf der Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt II durch die Anlage 1 (Grenzbeschreibung), die Anlage 2 (Koordinatenverzeichnis) und die Anlage 3 (Grenzplan im Maßstab 1:1000) bestimmt.
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