§ 1 — Änderung der Landesgrenze zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Steiermark im Bereich des Laussabaches
Rückverweise
(1) Die Landesgrenze zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Steiermark ist im Bereich der oberösterreichischen Gemeinde Weyer-Land (pol. Bezirk Steyr-Land) und der Steiermärkischen Gemeinde Weißenbach an der Enns (pol. Bezirk Liezen) zwischen den Abgrenzungslinien Nr. 1 und Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 sowie Nr. 5 und Nr. 6 durch die Mittellinien des Laussabaches bestimmt. Die Abgrenzungslinien sind Gerade, die durch je zwei mit gleichen Ziffern bezeichnete, koordina tenmäßig ausgewiesene Festpunkte festgelegt sind; ihre Lage ist im beiliegenden Plan im Maßstab 1 : 5760 dargestellt.
(2) Die Mittellinie des Laussabaches ist eine ausgeglichene, fortlaufende Linie, die von den beiderseitigen Benetzungslinien bei mittlerer Wasserführung gleich weit entfernt ist.
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