LandesrechtOberösterreichLandesverfassungsgesetzeLVG Staatsgrenze mit Bundesrepublik Deutschland 2002§ 4

§ 4

In Kraft seit 01. Dezember 2004
Up-to-date

§ 4

Grenzabschnitt "Innwinkel"

Der Verlauf der Staatsgrenze wird im Grenzabschnitt "Innwinkel" zwischen den Grenzpunkten 21/13 und 23, 24 und 24/2 sowie zwischen den Grenzpunkten 29/12 und 29/16 durch folgende Grenzurkunden bestimmt:

1. Anlage 9 (Beschreibung der Staatsgrenze mit Koordinatenverzeichnis)

2. Anlage 10 (Grenzkarte im Maßstab 1:1.000).

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