§ 2 — LVG Änderung Landesgrenze Niederösterreich - Oberösterreich
§ 2
Die im § 1 angeführten Bach-, Fluß-, Grund-, Straßen-, Wald- und Wegparzellen sind Parzellen der vormals zur Gemeinde Behamberg gehörenden Katastralgemeinde Hinterberg.
Rückverweise