Im Sinne dieses Landesverfassungsgesetzes sind:
1. Staatsgrenze: die Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Niederösterreich) und der Tschechischen Republik. Sie ist zugleich Landesgrenze.
2. Vertrag: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik vom 26. Oktober 2001 über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze.
3. Anlagen: eine der Anlagen 5 bis 10 zum Vertrag.
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