(1) Bei allen Projekten, die der Projektkontrolle unterliegen, sind die Bedarfsermittlung sowie die Berechnung der Soll-Kosten und Folge-Kosten übersichtlich, detailliert und nachvollziehbar darzustellen.
(2) Dazu ist verpflichtet:
a) bei Projekten gemäß des Art. 53 Abs. 1 Z 1 und 2 die Landesregierung,
b) bei Projekten gemäß des Art. 53 Abs. 1 Z 3 das Unternehmen, und zwar auch dann, wenn es sich zur Durchführung anderer Rechtsträger bedient,
c) bei Projekten gemäß des Art. 53 Abs. 1 Z 4 der Vertragspartner des Landes, und zwar auch dann, wenn sich dieser zur Durchführung anderer Rechtsträger bedient.
(3) Die Unterlagen gemäß Abs. 1 sind vor der Durchführung des beabsichtigten Projektes durch die gemäß Abs. 2 Verpflichteten dem Landesrechnungshof vorzulegen. Dieser hat sie binnen drei Monaten ab Vorliegen aller Unterlagen zu prüfen und der Landesregierung sowie dem Kontrollausschuss des Landtages zu berichten (Projektkontrollbericht).
Rückverweise
L-VG · Landes-Verfassungsgesetz 2010
Art. 54 Verpflichtung zur Erstellung der Unterlagen, Vorlagepflicht
…die Bedarfsermittlung sowie die Berechnung der Soll-Kosten und Folge-Kosten übersichtlich, detailliert und nachvollziehbar darzustellen. (2) Dazu ist verpflichtet: a) bei Projekten gemäß des Art. 53 Abs. 1 Z 1 und 2 die Landesregierung, b) bei Projekten gemäß des Art. 53 Abs. 1 Z …
Art. 55 Teilung der Projektkontrolle
…Die gemäß Art. 54 Abs. 2 Verpflichteten sind berechtigt, die Projektkontrolle in die Kontrolle der Bedarfsermittlung und die Kontrolle der Soll-Kosten- und Folge-Kosten-Berechnungen zu teilen…
Art. 23 Aufgaben der verpflichtend einzurichtenden Ausschüsse
…VG), e) Maßnahmenberichte der Landesregierung (Art. 52 Abs. 4 L-VG), f) den Landesrechnungsabschluss; 2. die Beratung und Beschlussfassung über Projektkontrollberichte des Landesrechnungshofes (Art. 54 Abs. 3 L-VG). (3) Dem Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union obliegen insbesondere: 1. die Abgabe von Stellungnahmen des Landtages an die Landesregierung in all jenen Angelegenheiten der…
Art. 56 Gesamtkostenverfolgung
…Sinne des Art. 53 während der Projektabwicklung Kontrollen der Ist-Kosten auf ihre Übereinstimmung mit den Soll-Kosten-Berechnungen vorzunehmen (Gesamtkostenverfolgung). (2) Die gemäß Art. 54 Abs. 2 Verpflichteten haben dem Landesrechnungshof nach der Projektkontrolle Änderungen des Projektes bekannt zu geben und das tatsächlich zur Ausführung gelangende Projekt samt den…
L-VG · Landes-Verfassungsgesetz 1999
Art. 29
…fallenden Gebarungsprüfung zu verlangen. (2) Die Berechtigung, die Vornahme einer besonderen Gebarungsprüfung durch den Landesrechnungshof zu verlangen, wird im Gesetz über die Einrichtung des Landesrechnungshofes (Art. 54) geregelt. (3) Eine Volksbefragung nach Art. 5 ist auch durchzuführen, wenn es wenigstens ein Drittel der Mitglieder des Landtages verlangt.…