(1) Die Farben des Burgenlandes sind rot-gold.
(2) Das Landeswappen des Burgenlandes ist in goldenem Schild ein roter, golden gekrönter und bewehrter, rot bezungter, widersehender Adler mit ausgebreiteten Schwingen, der auf einem schwarzen Felsen steht, in den Oberecken von zwei schwarzen, breitendigen Kreuzchen begleitet wird und dessen Brust mit einem dreimal von rot und kürsch gespaltenen und golden eingefaßten Schildchen belegt ist.
(3) Das Landessiegel des Burgenlandes weist das in Absatz 2 beschriebene Landeswappen mit der Umschrift “Land Burgenland” auf.
(4) Die Landeshymne des Burgenlandes ist das Lied “Mein Heimatvolk, mein Heimatland”.
(5) Nähere Bestimmungen über die burgenländischen Landessymbole und deren Verwendung sind durch Landesgesetz zu treffen.
Rückverweise
L-VG · Landes-Verfassungsgesetz 2010
Art. 8 Staatsrechtliche Vereinbarungen
…zur Kenntnis zu bringen. (5) Auf Beschlüsse des Landtages nach Abs. 4 ist, wenn die Vereinbarung auf eine Änderung oder Ergänzung des Landesverfassungsrechtes hinzielt, Art. 27 Abs. 2 erster Satz sinngemäß anzuwenden. Im Genehmigungsbeschluss des Landtages sind solche Vereinbarungen oder solche in Vereinbarungen enthaltene Bestimmungen ausdrücklich als „…
L-VG · Landes-Verfassungsgesetz
Art. 8 Landessymbole
(1) Die Farben des Burgenlandes sind rot-gold. (2) Das Landeswappen des Burgenlandes ist in goldenem Schild ein roter, golden gekrönter und bewehrter, rot bezungter, widersehender Adler mit ausgebreiteten Schwingen, der auf einem schwarzen Felsen steht, in den Oberecken von zwei schwarzen, breitend…